Für die Versorgung/Behandlung/Betreuung der Bürger/Versicherten/Patienten
sowie für die der Leistung entsprechende Leistungsvergütung für die
Krankenkassenpflichtversicherten betreuenden Mediziner ist die GOÄ, alt oder
neu, dazu angetan die Qualität im Gesundheitswesen zu gefährden.